Wenn eine Person einmal als Gefährder eingestuft wurde und festgehalten wird, wird sich seine Einstellung gegebenüber dem Staat sicher nicht verbessern. Kann er dann erst frei gelassen werden, wenn er alt und gebrechlich ist?
Um dieses Gesetz mit dem Grundgesetz oder der bayerischen Verfassung ein Einklang zu bringen, muss man schon geistige Klimmzüge veranstalten. Innenminister Joachim Hermann versucht es damit: Nicht der Staat bedroht die Bürgerrechte, sondern „Extremisten und Chaoten“. Was will er damit sagen? Dass die Staatsregierung von Extremisten und Chaoten gezwungen wurde, dieses Gesetz zu verabschieden?
Auch SPD und Freie Wähler scheint das nicht besonders zu stören und haben sich dezent enthalten. Nur die Grünen haben im Landtag dagegen Stellung bezogen und dagegen gestimmt.
Die aktuelle Version der Polizeiaufgabengesetzes ist jetzt verfügbar: relevant sind Artikel 17 für den Grund und Artikel 20 für die Dauer.
Joachim Herrmann ist ganz sicher kein Chaot…aber vielleicht…
Neverending Unterbindungsgewahrsam halte ich persönlich schon für ziemlich extrem. Aber er lächelt immer so charmant, wenn er seine giftigen Botschaften in die Mikrofone und Kameras haucht.