Bayern

Leistungsschutzrecht & Uploadfilter

Obwohl das Leistungsschutzrecht (LSR) in Deutschland seit 2013 nicht richtig funktioniert, will man es nun dennoch auf EU-Ebene etablieren. Ungeachtet aller Kritik und Ängste wird in dem Entwurf auf Uploadfilter gesetzt.
Eineinhalb Jahre hat es nun gedauert, um aus dem Kommissionsvorschlag einen Gesetzentwurf zu erarbeiteten, der laut Expertenmeinung weder verhältnismäßig, noch in der Praxis anwendbar ist. Trotz vieler Gegner, zu denen die Industrielobby nicht zählt, wurde dieser Entwurf nun Ende Mai mehrheitlich beschlossen.
Die Bundesregierung, bestehend aus CDU, CSU und SPD, hatte sich erst kürzlich im Koalitionsvertrag gegen Uploadfilter ausgesprochen, weil deren Einsatz unverhältnismäßig sei. Dennoch plädieren sie jetzt auf EU-Ebene genau dafür.
Ein Leistungsschutzrecht, ähnlich dem, das nun in der EU zum Einsatz kommen soll, ist in Deutschland bereits seit 2013 in Kraft. Bis heute wird dieses jedoch nicht korrekt umgesetzt und ist nach wie vor sehr umstritten. Laut diesem Gesetz hätten Verlage zum Beispiel das Recht, Gebühren von Google zu fordern, wenn ein Artikel in Google News mit Titel und Vorschautext verlinkt wird. Aus Angst, komplett aus dem Suchindex zu fliegen, Webseiten-Besucher zu verlieren oder zu hohe Gerichtskosten tragen zu müssen, wurde dieser Anspruch aber in der Regel nie geltend gemacht.
Die Bundesregierung hatte beim Inkrafttreten des deutschen LSR versprochen, die Wirksamkeit des Gesetzes zu analysieren. Obwohl bereits mehrfach danach gefragt wurde, weigert man sich aber diese Überprüfungen durchzuführen. Dabei wäre das Ergebnis auf EU-Ebene nun ein wichtiges Argument.

Uploadfilter
Bei den Uploadfiltern handelt es sich um Algorithmen, die alle hochgeladenen Daten automatisch analysieren und bei Verdacht die Daten umgehend löschen, bevor diese öffentlich zugänglich gemacht werden. Da diese Algorithmen keine besonders hohe Erfolgsquote haben ist abzusehen, dass Inhalte gelöscht werden, die eigentlich völlig unbedenklich wären und keine Urheberrechtsverletzung darstellen. Aus Angst vor Strafen könnten Plattformbetreiber diese Filter auch ganz bewusst zu sensibel einstellen. Dieses sogenannte „Overblocking“ schränkt die freie Meinungsäußerung noch weiter ein, wie es auch schon das kürzlich in Deutschland in Kraft getretene Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) macht. Gegner nennen diese Uploadfilter deshalb auch „Zensurmaschinen“.
Es wird befürchtet, dass künftig Memes, welche derzeit ein weit verbreitetes Internet-Kulturgut darstellen, größtenteils von der Bildfläche verbannt werden.
Außerdem hat auch Wikimedia Deutschland bereits seine Bedenken geäußert. Zwar werden im Gesetzesentwurf Online-Enzyklopädien explizit ausgenommen, Wikipedia sieht sich jedoch als weit mehr.
MdEP Axel Voss (CDU) setzt sich insbesondere dafür ein, die Verpflichtung zum Einsatz von Uploadfiltern zu erweitern. Es sollen auch Plattformen, die hochgeladene Inhalte „optimieren“ betroffen sein. Was genau mit „optimieren“ gemeint ist, ist jedoch nicht ganz klar.

Leistungsschutzrecht
Das geplante EU-Leistungsschutzrecht lehnt sich stark an die in Deutschland gültige Variante an, lässt jedoch die Möglichkeit für die Mitgliedsstaaten offen, konkrete Einzelheiten zu definieren, zum Beispiel, unter welchen Umständen Textschnipsel aus Nachrichteninhalten geteilt werden dürfen. MdEP Axel Voss (CDU) besteht weiterhin darauf, dass Verlage Anspruch auf eine Vergütung haben, wenn in Suchmaschinen, Nachrichtenaggregatoren oder sozialen Medien Verlinkungen (mit Titel und Anreißer) angezeigt werden.
Ursprünglich sollte das Gesetz eine einheitliche Regelung in der gesamten EU schaffen. Wenn nun die einzelnen Länder wieder Abweichungen definieren können, ist abzusehen dass Internetplattformen sich an die jeweils strikteste nationale Auslegung halten und einzelne schwächere Varianten in einzelnen Ländern keine Anwendung finden. Ob dann das Teilen von Links auf Nachrichtenartikel, welche üblicherweise den Titel enthalten, erlaubt bleibt, wird sich dann erst noch zeigen. Vermutlich sollte man sich bereits auf Gerichtsverfahren und jahrelange Rechtsunsicherheit einstellen.
Bulgarien hat angekündigt, im Rahmen des neuen Gesetzes, Plattformen unmittelbar für den durch die Nutzer erzeugten Inhalt verantwortlich zu machen. Uploadfilter werden dadurch zwar nicht direkt vorgeschrieben, wer diese jedoch nicht einsetzt ist dann für mögliche Urheberrechtsverletzungen seiner User haftbar.

Abstimmung Ende Juni
Ende Juni soll über das Gesetz abgestimmt werden. Was wir dann noch uploaden oder teilen dürfen, bleibt abzuwarten.
Julia Reda (Piratenpartei; Grüne Fraktion in der EU) kämpft gemeinsam mit EU-Abgeordneten von SPD, den Grünen, FDP und die Linke gegen Uploadfilter und diese Fassung des Leistungsschutzrechtes. Wenn du gerne mehr Mitglieder wie sie im europäischen Parlament sehen möchtest: Nächstes Jahr sind Europawahlen und die Piraten treten selbstverständlich wieder zur Wahl an.




Hinweis: Diese Meldung ist eine Kopie vom Landesverband Piratenpartei Bayern.
Originalquelle aufrufen:

Leistungsschutzrecht & Uploadfilter


Powered by WPeMatico