Allgemeines Bayern Pressemitteilung

Landtagspräsidentin findet das Belegen von Ausgaben „nicht zumutbar“

Tobias M. Eckrich

Die Abgeordnetenentschädigung für Mitglieder des bayerischen Landtags ist im Bayerischen Abgeordnetengesetz geregelt. Danach erhalten die Abgeordneten seit dem 1. Juli 2012 eine Entschädigung von monatlich 7.060 Euro. Zusätzlich erhalten die Abgeordneten eine Kostenpauschale von monatlich 3.214 Euro (seit 1. Juli 2012).
Aus den Geldern der Kostenpauschale sollen z. B. Bürgerbüros eingerichtet werden, davon wird EDV und Büromaterial gekauft, oder es werden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bezahlt. Nach der Affäre um die Anstellung von Familienmitgliedern kommt nun auch die (Nicht-)Abrechung der Kostenpauschale an sich in die Kritik.
Offenbar wird von den Abgeordneten keinerlei Rechenschaft verlangt, im Gegenteil: Landtagsprä­sidentin Barbara Stamm (CSU) lehnt eine Offenlegung und Prüfung der Verwendung von Steuermitteln kategorisch ab. Es sei den Abge­ordneten nicht zumutbar, dass sie Be­lege sammelten wie normale Arbeit­nehmer, so die CSU-Politikerin, wird in der Printausgabe der „Erlanger Nachrichten“ vom 8. Mai 2013 berichtet.

Der Erlanger Stadtrat der Piraten, Frank Heinze dazu:

„Diese Aussage gleicht einer Aufforderung zur Selbstbedienung und ist an elitärer Überheblichkeit kaum zu überbieten. Diese Mittel dürfen nur für die Arbeit der Fraktion oder des Einzelstadtrates/der Stadträtin verwandt werden. Es ist für jeden Stadtrat und jede Fraktion in Erlangen verpflichtend, alle Ausgaben zu belegen, mit der Verwaltung abzurechnen und nicht benötigte Mittel zurückzugeben – es handelt sich schließlich um Steuergelder.
Im Übrigen fordere ich bereits seit drei Jahren die Kürzung der Fraktionszuschüsse um mindestens zehn Prozent.“
Abrechnung Geschäftsführungszuschuss von Stadtrat Frank Heinze
Abrechnung Geschäftsführungszuschuss von Stadtrat Frank Heinze

Die Stadtratsmehrheit folgt dem bisher jedoch nicht.

Astrid Semm, Landtagsdirektkandidatin für Erlangen-Stadt der Piratenpartei:
„Die Kostenpauschale ist tatsächlich kein ‚Zusatzentgelt‘ für Abgeordnete, sondern soll für die politische Arbeit der Abgeordneten wie die Einrichtung von Bürgerbüros, die Finanzierung von EDV und Büromaterial oder die Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verwendet werden. Diese Ausgaben dem Steuerzahler gegenüber transparent und nachvollziehbar abzurechnen, sollte nicht als Zumutung, sondern als Selbstverständlichkeit wahrgenommen werden!“
Nach der Affäre um die Anstellung von Familienmitgliedern ist es selbstverständlich, dass auch die Kostenpauschale in den Fokus der Öffentlichkeit rückt und die Frage nach der sinnvollen Verwendung dieser Gelder gestellt wird.